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Häusliche Alten- und Krankenpflege

Vereinbarungen über Gebühren für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur gem. §37 SGB V

Für Leistungen, die ab 01.03.2004 erbracht werden, gelten folgende Gebührensätze in Euro:

I. Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Prophylaxen

A. Behandlungspflege:

                                                                                                                                                 Euro-        RL-                                                                                                                                                 Beträge    Nr.

 1.a)Injektionen einschl. Einmalspritzen (bis zu 2 Injektionen pro Besuch)3,37€ 18 
     b)drei und mehr pro Besuch durchgeführte Injektionen (einschl. Einmalmaterial) 4,93€ 18 
     c)Richten von Injektionen zur Selbstapplikation je Besuch 1,66€ 19 
 2.a)Pflege und Verbandswechsel des zentralen Venenkatheters 3,63€ 30 
 Versorgung des suprapubischen Katheters 3,63€ 22  
 Versorgung bei PEG 3,63€27 
 Stomabehandlung (bei akut entzündl. Veränderungen mit Läsionen der Haut, kein Beutelwechsel) 3,63€ 28 
     b)Wundverband anlegen oder wechseln 4,00€ 31 
 Dekubitusbehandlung (ab Grad II) 4,70€ 12 
 (beide Positionen: Verbandswechsel einschließlich Wundreinigung, Spülung, Versorgung mit Medikamenten; med. Bad s. Pos. Nr. 6.a)   
     c)Kompressionsstrümpfe anziehen ab Klasse II (beide Beine) 4,00€ 31 
  Kompressionsstrümpfe ausziehen ab Klasse II (beide Beine)4,00€ 31 
 Kompressionsverband anlegen oder wecheln- nicht abwickeln- jeweils 4,00€ 31 
  Kompressionsverband bei ulcus cruris (einschl. Wundreinigung, Spülung, Versorgung mit Medikamenten; med. Bad s. Pos. Nr. 6a)5,70€ 31 
  2.a) bis 2.c) je Besuch höchstens10,90€  
    


Bei Aids- und Krebspatienten werden aufgrund einer detaillierten ärztlichen Verordnung, welche die genaue Art, Anzahl und Lage der Leistungen enthalten muss, je Besuch mehr als zwei Leistungen von den Kostenträgern genehmigt. Entsprechende Verordnungen sind vor Beginn der Behandlung dem Kostenträger vorzulegen, der darüber- gegebenenfalls nach Einschaltung des MDK- zeitnah entscheidet.  

 3.Versorgung mit Trachealkanülen einschl. Pflege und Verbandswechsel4,67€29 
 4.Katheterisierung einschl. Spülung; Einlegen eines Verweilkatheters einschl. Spülung; Legen oder Wechsel einer Magensonde je Leistung 5,70€ 23/25 
 5.Einlauf/ Klistier/ Klysma je Leistung                                                                     Digitale Enddarmausräumung 

                          3,32€                        4,67€

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 6.Sonstige pflegerische Leistungen:   
 a)Abgabe von Medikamenten je Darreichungsform, Blutdruckmessung, Flüssigkeitsbilanzierung,             je Leistung                                                                  höchstens je Besuch

1,66€                   2,33€ 

26/10/15 
 a)Abgabe von Medikamenten durch Einreibung je Besuch2,08€ 26 
 a)Abgabe von Medikamenten durch med. Bad 3,63€26
 a)Richten von Medikamenten im Wochendispenser (für diese Woche kann die Pos. 6.a) für die Vergabe von Medikamenten in Form von Tabletten, Dragees und Kapseln nicht abgerechnet werden) 4,62€26
 b)Blutzuckermessung einschl. Teststreifen je Besuch 1,97€ 11 
 c)Auflegen von Kälteträgern je Besuch 2,47€ 21 
 d)Blasenspülung, Versorgung und Überprüfung von Drainagen, Instillation, Absaugen der oberen Luftwege (Mehrfach absaugen pro Besuch bei Bedarfsverordnung möglich) je Leistung                      je Besuch höchstens 

 

                      3,12€                12,45€ 

 9/13/20
 e)Bedienung und Überwachung des BeatmungsgerätesEinzelfallregelung 
 f)Inhalation je Besuch 4,15€ 17 
 7.Infusion (Wechsel Infusionsbehälter einschl. Zubehör) bei ärztliche gelegtem peripheren i.v.- Zugang oder ärztlich punktiertem Port-a-Cath 2,08€ 16 
 bei ärztlich verordnetem Verweilen bis Durchlauf der Infusion 9,03€  
 8.Anleitung bei der Behandlungspflege in der Häuslichkeit (vgl. Ziffer II)Zu Pos.1.bis 6.d) und f) sowie 7. je Leistung von 50% abrechenbar 
 9.Spezielle Krankenbeobachtung durch Pflegekraft (alle während der Zeit erbrachten Leistungen sind enthalten und abgegolten)je Stunde höchstens Einzelfallregelung 24 
    

B. Grundpflege

 10.Grundpflege, höchstens 2x je Tag berechenbar (z.B. Ausscheidungen, ggf. einschl. der allg. pflegerischen Prophylaxen, Lagern und Mobilität)19,72€ 2/3/4  
 11.Grundpflege einschl. hauswirtschaftl. Versorgung zus. bis 1 Std. Nimmt diese Leistungskombination mehr als 1 Std. in Anspruch, sind die Pos. B. 10. und C. nebeneinander abrechenbar. 24,03€  2/3/4/5  
 12.Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit (vgl. Ziffer II) Zu Pos. 10.und 11. je Leistung ein Zuschlag von 50% abrechenbar1  

 C. Hauswirtschaftliche Versorgung

 Versorgung             5  
  je angefangener Std. 7,57€        
  Höchstens 3 Std. 22,73€