In einem individuellen Beratungsgespräch ermitteln wir die für Sie kostengünstigste Versorgung. Die Sozialstation MEDICARE ist zugelassener Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.
Unsere professionellen medizinischen Behandlungsmaßnahmen wie z. B. Injektionen, Wundverbände, Medikamentengabe etc. werden nach Verordnung durch Ihren Arzt durch Ihre Krankenkasse übernommen.
Nach einem Krankenhausaufenthalt können auch bis zu vier Wochen:
verordnet werden.
Vergütungsvereinbarung Krankenkasse:
Unsere professionelle Pflege und Betreuungsleistung finanziert sich zum Teil durch Ihre Pflegeversicherung. Die Pflegekassen stellen pflegebedürftigen Menschen monatlich einen Betrag für die Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst zur Verfügung. Dieser Betrag wird für so genannte Pflegesachleistungen – das sind Leistungen der Körperpflege, der Ernährung oder der hauswirtschaftlichen Versorgung – verwendet. Die Höhe des monatlich zustehenden Betrags hängt von dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Hierzu erfolgt eine Einstufung in die Pflegegrade 1 - 5. Siehe auch:
Geld statt Leistung… – das Pflegegeld
Möchten Sie trotz Einstufung in eine Pflegestufe die Pflege nicht durch einen professionellen Pflegedienst durchführen lassen, sondern die Pflege selbst, durch Bekannte oder Angehörige erbringen, bezahlt die Pflegekasse ein so genanntes Pflegegeld aus. Das Pflegegeld soll für die pflegerische Versorgung verwendet werden. Die Höhe des monatlich zustehenden Pflegegelds hängt ebenfalls vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, jedoch fallen die Zahlungen der Pflegekasse geringer aus als bei Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes.
Geld und Leistung… – die Kombinationsleistung
Wenn Sie unsere professionellen Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen und dabei den Ihnen von der Pflegekasse zustehenden Betrag nicht vollständig ausschöpfen, bekommen Sie anteilig von
der Pflegekasse ein Pflegegeld ausbezahlt.
Vergütungsvereinbarung / Pflegeversicherung:
Die Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Bei Rehabilitationsmaßnahmen werden die Kosten durch die deutsche Rentenversicherung übernommen. Ob die Vorraussetzungen für eine Kostenübernahme bestehen, wird im Einzelfall geprüft.
Die deutsche Rentenversicherung übernimmt im Einzelfall auch Kosten folgender Rehabilitationsleistungen:
Kostenübernahme durch Sozialhilfeträger
Ist der bestehende Pflege- und Betreuungsbedarf durch die Leistungen der Krankenkasse und der Pflegeversicherung nicht ausreichend abgedeckt und eine private Finanzierung dieser Leistungen aus
wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, so wird in einigen Fällen nach eingehender Prüfung eine finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfeträger gewährt.
In Einzelfällen ist auch eine Kostenübernahme unserer Pflege- und Betreuungsleistungen durch folgende Kostenträger möglich:
Wir beraten Sie gerne ausführlich über die Erstattungsmöglichkeiten.